decari schulbegleitung
Nach den Sozialgesetzbüchern
sozialgesetzbuch
decari schulbegleitung

 Fragen? 

 📞 030 233214801

Nach den Sozialgesetzbüchern
sozialgesetzbuch

Finden Sie die passende Schulbegleitung

  • Fachbetriebe

  • für alle Förderbedarfe

  • keine Kosten 

Letzten Monat 76 passende Inklusionhelfer vermittelt

Hier Anfrage starten

Einfach. Kostenlos. Zuverlässig.

Wofür benötigen Sie Unterstützung?

(Bitte eine Antwort auswählen)

Immer an Ihrer Seite!

"Wir unterstützen im gesamten Prozess von Antragsstellung bis zur Vermittlung der passenden Begleitung."

Melanie Schlüter, Leiterin der Kundenberatung

social-media-google

Google Bewertung

4.5 / 5.00

cog-approved

Geprüfte Schulbegleitungen

regional verfügbar

Mein Bild

Decari hilft bundesweit mit allen relevanten Kostenträgern der Jugendhilfe und Eingliederungshilfe – von den kommunalen Jugendämtern bis zu überörtlichen Trägern wie dem LVR, LWL oder LWV.

Schulbegleitung kostenlos finden

Diesen Monat bereits 76 passende Inklusionhelfer vermittelt

Wofür benötigen Sie Unterstützung?

(Bitte eine Antwort auswählen)

Fragen?

📞 030 233214801

Wir sind für Sie da:

  • Hilfe bei der Beantragung & Suche

  • Unterstützung in Schule, Kindergarten & Kita

  • Für alle Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf

Melanie

Melanie Schlüter, Leiterin der Kundenberatung

Antworten zur Schulbegleitung

Wie alt ist das Kind, das begleitet werden soll?

Wert:

In welcher Postleitzahl wird die Begleitung gebraucht?

Bitte gib eine Antwort an

Ist die Begleitung bereits vom Kostenträger bewilligt?

(Bitte eine Antwort auswählen)

Ab wann wird die Begleitung benötigt?

(Bitte eine Antwort auswählen)

Wie heißen Sie?

Bitte gib deinen Vornamen an
Bitte gib deinen Nachnamen an

Wir suchen nach verfügbaren Schulbegleitungen und Inklusionskräften...

pie-line-graph-desktop

Analyse der Anfrage

search

Abgleich mit Bestand von lokalen Anbietern

data-transfer-circle

Datenbankabfrage

settings-slider-desktop-vertical

Ergebnisse laden

Über 87% sind sehr zufrieden mit der Auswahl unserer Schulbegleitungen.

Mein Bild
Bitte gib eine Antwort an
Bitte gib eine Antwort an

Unter welcher Nummer können wir Sie erreichen?

(@approval_existing == 1) ? "Wir haben mehrere verfügbare Schulbegleitungen gefunden! Der Anbieter meldet sich bei Ihnen." : "Wir helfen gerne bei der fachgerechten Beantragung der Schulbegleitung!"

Dies ist eine kostenlose Kontaktanfrage.

Mit Klick auf "Absenden" akzeptieren Sie die AGB und Datenschutzbestimmungen.

Vielen Dank! Ihre Anfrage ist sicher bei uns angekommen.

melanie

Melanie Schlüter, Leiterin der Kundenberatung

So geht es jetzt weiter:

"Ein Berater ruft Sie persönlich an!"

Sie erhalten innerhalb von 24h einen Anruf von: 

030 233214801

melanie

Melanie Schlüter, Leiterin der Kundenberatung

So geht es jetzt weiter:

"Ein Berater ruft Sie persönlich an!"

Sie erhalten innerhalb von 24h einen Anruf von: 

030 233214801

Vielen Dank! Ihre Anfrage ist sicher bei uns angekommen.

melanie

Melanie Schlüter, Leiterin der Kundenberatung

So geht es jetzt weiter:

"Ein Anbieter ruft Sie persönlich an!"

Sie erhalten innerhalb von 24h einen Anruf aus: Düsseldorf

melanie

Melanie Schlüter, Leiterin der Kundenberatung

So geht es jetzt weiter:

"Ein Anbieter ruft Sie persönlich an!"

Sie erhalten innerhalb von 24h einen Anruf aus: 

Düsseldorf

Es tut uns Leid, wir konnten keine Begleitung in Ihrer Region zuweisen.

melanie

Melanie Schlüter, Leiterin der Kundenberatung

Das können Sie tun: 

"Schreiben Sie sich auf unsere Warteliste."

Wir geben Ihnen Bescheid sobald etwas frei wird.

Bitte gib eine korrekte E-Mail Adresse an
melanie

Melanie Schlüter, Leiterin der Kundenberatung

Das können Sie tun: 

"Schreiben Sie sich auf unsere Warteliste."

Wir geben Ihnen Bescheid sobald etwas frei wird.

Bitte gib eine korrekte E-Mail Adresse an

Ist bereits eine Diagnose vom Facharzt oder Psychotherapeuthen vorhanden?

Bitte wähle eine Option

Hat die Schule bestätigt, dass sie die benötigte Unterstützung nicht selbst leisten kann?

Bitte wähle eine Option

So beantragen Sie eine Schulbegleitung

Die Beantragung einer Schulbegleitung erfolgt in mehreren Schritten. Eine rechtzeitige Antragstellung ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die Unterstützung zum Schuljahresbeginn zur Verfügung steht.

Wir helfen Ihnen gerne und kostenlos beim Antrag und der Vermittlung einer passenden Schulbegleitung.

  • Kostenlos Beratung

  • Unverbindliche Anfrage

  • Erfahrung mit professioneller Schulbegleitung

Schritt 1: Bedarfsfeststellung

Zunächst muss der Bedarf für eine Schulbegleitung festgestellt werden. Dies geschieht in der Regel durch:

• Die Schule, die einen besonderen Unterstützungsbedarf erkennt

• Die Eltern, die bemerken, dass ihr Kind ohne Hilfe nicht am Unterricht teilnehmen kann

• Therapeuten oder Ärzte, die eine entsprechende Empfehlung aussprechen

Schritt 2: Fachärztliches Gutachten

Voraussetzung für die Beantragung ist ein fachärztliches oder kinder- und jugendpsychiatrisches Gutachten, das die Beeinträchtigung dokumentiert. Dieses Gutachten muss belegen, dass eine Behinderung vorliegt oder droht und dass ohne Schulbegleitung eine gleichberechtigte Teilhabe am Schulalltag nicht möglich ist

Schritt 3: Antragstellung beim zuständigen Amt

Der Antrag kann von den Eltern oder den volljährigen Schülerinnen und Schülern selbst beim zuständigen Amt gestellt werden. Auf Wunsch helfen wir Ihnen bei allen Formalien. Auch Schulen können eine Empfehlung beim zuständigen Amt einreichen.

Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten:

• Art der Beeinträchtigung

• Begründung, warum das Kind Hilfe in der Schule benötigt

• Fachärztliches Gutachten

• Stellungnahme der Schule

• Stundenplan des Kindes

Wichtig: Neuanträge sollten nach Möglichkeit mindestens vier Monate vor Schuljahresbeginn gestellt werden, um eine rechtzeitige Bewilligung sicherzustellen. Bei Folgeanträgen gilt die gleiche Frist vor Ablauf des Bewilligungszeitraums

Rufen Sie uns an (030 233214801) oder stellen Sie eine Anfrage für eine unverbindliche Erstberatung durch unsere Integrationsexperten.

Schritt 4: Prüfung und Bewilligung

Das zuständige Amt prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel drei bis sechs Wochen, kann aber je nach Einzelfall und Amt variieren. Das Amt muss innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang feststellen, ob es zuständig ist.

Bei positiver Entscheidung erhalten die Eltern einen schriftlichen Bescheid, der regelt:

• Wie viele Stunden die Schulbegleitung bewilligt wird

• Welche Aufgaben sie übernimmt

• Welche Mindestqualifikation benötigt wird

Die Leistungen werden frühestens ab dem Ersten des Monats der Antragstellung erbracht, wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen bereits vorlagen.

Schritt 5: Auswahl der Schulbegleitung

Nach der Bewilligung muss die passende Schulbegleitung gefunden werden. Eltern haben dabei ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl des Anbieters. Die Kosten werden direkt vom Jugendamt oder Sozialamt an den Leistungsanbieter gezahlt.

Wir helfen Ihnen gerne bei der kostenlosen Vermittlung von passenden Schulbegleitungskräften.

Wie viele Stunden pro Woche wird die Begleitung ungefähr benötigt?

(Bitte eine Antwort auswählen)

So funktioniert die Schulbegleitung

Schulbegleitung – oft auch Integrationshilfe genannt – unterstützt Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen individuell im Schulalltag. Sie ist für viele eine Voraussetzung, um Regelschulen besuchen und gleichberechtigt teilhaben zu können.


Was ist eine Schulbegleitung?

Schulbegleiter:innen sind keine Hilfslehrer:innen, sondern ermöglichen Kindern mit Behinderung die eigenständige Teilhabe am Unterricht und der Schulgemeinschaft. Je nach Bedarf unterstützt die Begleitung bei:

  • Organisation und Strukturierung des Schulalltags

  • Förderung der Konzentration und Motivation

  • Kommunikation sowie dem Aufbau sozialer Kontakte

  • Alltagsbewältigung, Pflege und Mobilität

Die Schulbegleitung ist eine langfristig eingesetzte Maßnahme der Eingliederungshilfe, die den Schulbesuch erst ermöglicht oder erheblich erleichtert. Sie richtet sich an Kinder mit verschiedenen Beeinträchtigungen:

Körperliche Behinderungen: Kinder mit Mobilitätseinschränkungen, die Hilfe bei der Fortbewegung, beim Toilettengang oder beim Zugang zu Unterrichtsmaterialien benötigen

Geistige Beeinträchtigungen: Schülerinnen und Schüler mit intellektuellen Beeinträchtigungen, die Unterstützung bei der Teilnahme am Unterricht brauchen

Seelische Behinderungen: Kinder mit ADHS, Autismus-Spektrum-Störungen, Angststörungen oder anderen psychischen Beeinträchtigungen

Mehrfachbehinderungen: Kinder mit mehreren gleichzeitigen Beeinträchtigungen

Wichtig zu verstehen ist: Die Schulbegleitung ersetzt nicht die pädagogische Arbeit der Lehrkräfte. Sie vermittelt keine Unterrichtsinhalte, sondern unterstützt das Kind dabei, die bestehenden schulischen Angebote wahrnehmen zu können

Förderung und Finanzierung

Die Schulbegleitung wird in Deutschland über die Eingliederungshilfe (§112, 113 SGB IX) für körperlich/geistig Behinderte oder das Jugendamt (§35a SGB VIII) bei seelischen Behinderungen finanziert. Sie ist für Eltern kostenlos.

Ablauf der Beantragung:

1. Bedarfsfeststellung durch Schule, Eltern oder Therapeuten

2. Fachärztliches Gutachten

3. Antrag beim Jugendamt oder Sozialamt

4. Prüfung und Bewilligung der Stunden und Aufgaben

5. Auswahl eines Trägers (Wunsch- und Wahlrecht)


Finanzierung bei seelischer Behinderung

Liegt eine seelische Behinderung vor, ist das Jugendamt zuständig. Die rechtliche Grundlage bildet § 35a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilferecht), der auf die Teilhabeleistungen des SGB IX verweist.

Zu den seelischen Behinderungen zählen beispielsweise:

• ADHS und andere Aufmerksamkeitsstörungen

• Autismus-Spektrum-Störungen

• Angststörungen und Depressionen

• Verhaltensauffälligkeiten

• Andere psychische Erkrankungen

Bei dieser Finanzierungsform müssen weder Eltern noch andere unterhaltspflichtige Personen einen Kostenbeitrag leisten – und das unabhängig von der Schulform


Finanzierung bei körperlicher oder geistiger Behinderung

Bei körperlichen, geistigen oder Mehrfachbehinderungen sind die Träger der Eingliederungshilfe zuständig. Die rechtliche Grundlage ist hier das SGB IX, konkret die §§ 112 und 113.

In den meisten Bundesländern ist das Sozialamt der zuständige Ansprechpartner, in manchen Fällen auch der Bezirk als überörtlicher Sozialhilfeträger. Seit der Reform durch das Bundesteilhabegesetz variiert die genaue Zuständigkeit zwischen den Bundesländern.

Für allgemeinbildende Schulen wie Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien ist keine Eigenbeteiligung erforderlich. Anders kann es bei beruflichen Schulen aussehen, wo in der Regel ein einkommensabhängiger Kostenbeitrag fällig wird.


Was tun bei unklarer Zuständigkeit?

Wenn Sie unsicher sind, ob das Jugendamt oder das Sozialamt zuständig ist, ist das kein Problem. Die Behörden sind gesetzlich verpflichtet, den Antrag innerhalb von zwei Wochen an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Geschieht dies nicht, muss die zunächst angesprochene Behörde die Schulbegleitung finanzieren und kann sich das Geld später von der zuständigen Stelle zurückholen


So beantragen Sie eine Schulbegleitung

Die Beantragung einer Schulbegleitung erfolgt durch die Eltern oder volljährigen Schüler:innen beim zuständigen Jugendamt (bei seelischen Behinderungen) oder Sozialamt (bei körperlichen/geistigen Behinderungen). 

Voraussetzung ist ein fachärztliches oder kinder- und jugendpsychiatrisches Gutachten, das die Beeinträchtigung dokumentiert und den Bedarf begründet.

Rufen Sie uns an (030 233214801) oder lesen Sie unseren Ratgeber zum Antrag, um zu starten.

Passende Schulbegleitungen finden

Die Suche nach einer geeigneten Schulbegleitung kann für Eltern eine große Herausforderung darstellen. Oft vergeht viel Zeit, bis eine passende Begleitung gefunden ist – Zeit, die Ihr Kind dringend für seine Entwicklung und Teilhabe benötigt. Genau hier setzt Decari mit der Plattform schulbegleitung-finden.de an.

Der einfache Vermittlungsprozess in drei Schritten:

  • Angaben zur Situation Ihres Kindes

  • Ihre Präferenzen für die Begleitung

  • Vermittlung nach persönlichem Gespräch

1. Angaben zur Situation Ihres Kindes

Im ersten Schritt geben Sie relevante Informationen zur Situation Ihres Kindes an:

• Art der Beeinträchtigung oder Behinderung

• Besondere Unterstützungsbedarfe im Schulalltag

• Schulform und Klassenstufe

• Stundenumfang der benötigten Begleitung

2. Ihre Präferenzen für die Begleitung

Anschließend können Sie Ihre Wünsche und Anforderungen an die Schulbegleitung angeben:

• Qualifikation und Erfahrung der Begleitperson

• Persönliche Eigenschaften und Kompetenzen

• Besondere Anforderungen (z.B. Erfahrung mit Autismus, ADHS oder körperlichen Beeinträchtigungen)

• Verfügbarkeit und zeitliche Anforderungen

3. Zeitnahe Vermittlung nach persönlichem Gespräch

Decari arbeitet mit einem Netzwerk erfahrener Partner zusammen, die auf Schulbegleitung spezialisiert sind. Innerhalb von nur 48 Stunden sprechen wir mit Ihnen zur Vermittlung.Unsere Partner verfügen über:

• Umfangreiche Erfahrung in der Schulbegleitung

• Qualifiziertes und geschultes Personal

• Expertise in verschiedenen Beeinträchtigungsformen

• Bewährte Konzepte für erfolgreiche Inklusion

Kostenlos und unverbindlich

Der gesamte Vermittlungsservice von Decari ist für Sie vollständig kostenlos. Es entstehen keine Gebühren für die Vermittlung oder Beratung. Die Finanzierung der Schulbegleitung selbst erfolgt wie gewohnt über das Jugendamt oder Sozialamt – Decari unterstützt Sie lediglich dabei, schnell die richtige Begleitung zu finden.

Error

Sorry, your response could not be sent. Please check your internet connection.